Waffenrecht – Ausnahmebewilligung klein für Sportschützen

Wie ihr sicherlich wisst, ist es dank der rückgratlosen, EU-hörigen Politik und Schweizer Stimmbevölkerung auch Schweizerinnen und Schweizern verboten, ein Schweizer Sturmgewehr zu besitzen. Abhilfe schafft eine Ausnahmebewilligung die nicht mehr zur Ausnahme geworden ist…

Wie ihr vielleicht wisst, läuft in wenigen Wochen (ab 15. August 2024) bei den ersten Personen die 5-jährige Frist für die gesetzlichen Nachweise bei Ausnahmebewilligung klein für Sportschützen (Schiess- oder Vereinsnachweis) aus. Die Abteilung SIWAS der Kantonspolizei St. Gallen möchte mit untenstehendem Schreiben und dem Merkblatt auf diese Nachweispflichten hinweisen.

Weitere Informationen zum Thema Waffen finden Sie auf Waffen | sg.ch. Bei allen Fragen, dürft ihr natürlich auf direkt im Klosterhof anrufen.